Das Jahr geht zu Ende, eine Zeit in der man gleichermaßen Rückblicke anstellt wie Vorsätze hegt. Anfang dieses Jahres waren die Koalitionsverhandlungen noch voll im Gang und erst am 28. Februar 2003 wurde nach langen (Schein-)gefechten die Regierung Schüssel II – eine Neuauflage der ÖVP-FPÖ-Koalition – angelobt. Eines der dominierenden Themen in den Koalitionsverhandlungen, die Bundeskanzler Schüssel mit den nachgereihten Parteien zu führen hatte, war die Pensionsreform. Schon damals zeichnete sich insbesondere in den Verhandlungen mit SPÖ und Grünen ein möglicher Konflikt im Bereich der Beamtenpensionen ab. Ein Konflikt, den ich schon damals – noch vor der schwarz-blauen Neuauflage – unter dem Titel „Wohin mit der Pensionsreform“ im Jänner kommentiert habe.
Bekanntermaßen nahm die genannte Regierungskoalition mit März ihre Amtsgeschäfte auf und legte ein ihr durchaus schon aus der ersten Periode nachgesagtes Reformtempo an den Tag. Bedingt durch das Wahlergebnis vom November 2002 hatte es nun Schüssel mandatsmässig aber nicht mehr mit einem gleichstarken Koalitionspartner sondern mit einem Juniorpartner zutun. Ein Argument, dass bei der Auswahl des Koalitionspartner wohl keine untergeordnete Rolle gespielt haben dürfte.
Mehrere – teils schmerzhafte Reformen – hat die neue Bundesregierung 2003 unter heftigen Protesten umgesetzt. So wurde etwa die ASVG-Reform, die teils drastische Kürzungen für Pensionsleistungen von bereits eingezahlten und einzuzahlenden Pensionsbeiträgen vorsah, beschlossen. Die ASVG-Pension bedeutet für ihre Bezieher schon bisher kein wirklich luxuriöses Leben und wird mit rund 20% vom Staat zwar subventioniert, was aber im Vergleich zu anderen Pensionssystem keinesfalls eine Übervorteilung bedeutet.
Schon im Zuge der – trotz Streiks – beschlossenen ASVG-Reform war klar, dass auch bei den zumeist weit höheren Beamtenpensionen Reformschritte notwendig seien. Schüssel verwies damals – bei der ASVG-Reform – auf eine sogenannte Pensionsharmonisierung im Herbst, wobei ich von Beginn an misstrauisch war. Der Herbst zog ins Land, kein Wort war von Harmonisierung zu hören, nun zu Winterbeginn durften wir dafür von Klubchef Molterer biblische Aussagen vernehmen: „Gott hat auch 7 Tage für das erschaffen der Welt gebraucht“. Schön, aber obwohl ich die Pensionsharmonisierung nicht unbedingt mit der Erschaffung der Welt vergleichen möchte und auch gar nicht verlange, dass sie in 7 Tagen zu geschehen hätte erwarte ich mir doch eine einigermaßen gerechte – harmonische – Lösung für das System des staatlichen Pensionssystems.
Denn eines kann es doch wohl auch nicht sein, dass eine Reform des Beamtenpensionsrecht durch Übergangsregelungen (Stichwort „35 Jahre“) auf das Jahr 2035 vertagt wird, während das von Haus aus schlechter gestellte ASVG-Recht bereits in den nächsten Jahren Einbussen in Kauf nehmen muss. Letztendlich würde dies bedeuten, dass ein ASVG-Versicherter einerseits Pensionskürzungen in Kauf nehmen müsste und andererseits über seine Steuerleistungen die Pensionsprivilegien einzelner Gruppen weiterfinanzieren müsste.
Vereinzelt sind mir zu meinen vergangenen Beiträgen Lesermeinungen zugekommen, die meinten ich würde mich auf die Bundesbediensteten „einschießen“. Hier möchte ich mich auch um Aufklärung bemühen bzw. um Verständnis ersuchen: Ein großer Teil der Bundesbediensteten ist ohnehin als Vertragsbediensteter im ASVG versichert bzw. hat auch ein Teil der pensionierten Beamten keine astronomische Pension. Es geht mir letztendlich nur um eine gleichmäßige, möglichst gerechte Verteilung der öffentlichen Mittel an die pensionierten Dienstnehmer – egal in welchen Dienstverhältnis sie sich in ihrem Arbeitsleben befunden haben.
Allen meinen Lesern der Kolumne „Ansichtssache“ möchte ich auf diesem Wege schöne Weihnachtsfeiertage wünschen – ich hoffe wir lesen einander wieder 2004!
Pedro