Vom Schlecker-Homeshopping, Teil 2

Mit der Firma Schlecker Homeshopping gibt es immer wieder positive wie negative Erfahrungen.

Da war einmal die Sache mit dem ‚Dirt Devil’ Staubsauger, bei dem plötzlich der Ein/Aus-Schalter brach (man betätigt diese ja gerne mit dem Fuß). Ich fragte per E-Mail nach, was man tun könnte. Die Garantie sei nach fast 2 Jahren gerade noch nicht abgelaufen. Notfalls würden wir aber auch einen neuen Schalter kaufen, wenn sie uns dies netterweise vermitteln könnten. Die Antwort überraschte enorm: Packen sie das Gerät ein, am besten in die Originalschachtel. Wir veranlassen die Abholung am nächsten Tag auf unsere Kosten und schreiben ihnen danach den vollen Rechnungsbetrag gut, da wir den Artikel leider nicht mehr führen und auch keine Ersatzteile anbieten können.

Nichts desto trotz waren andere Dinge wieder weniger in Ordnung, wie zum Beispiel die schlechte Qualität des damals gekauften Katzenklos. Zwar war es günstig, dafür aber auch nichts weiter als eine Art 4-eckige Plastikschüssel mit aufsteckbarem 10 cm hohen, leicht nach innen ragendem Aufsatz, damit die Katze beim Vergraben ihrer Geschäfte keine Katzenstreu hinausbefördert. Der Aufsatz hält nur schlecht und rutscht bei Berührung leicht wieder ab, sodass die Funktion nicht richtig gegeben und Katzenstreu erst recht wieder daneben zu liegen kommt. Das liegt schon daran, dass die Schüssel selbst aus sehr dünnem Plastik ist und schon bei der Lieferung total verzogen war, also dass sie ohne Inhalt, sprich Streu, nicht einmal gerade und flach auf dem Boden stand. Da war nichts zu machen. Darüber sah ich noch hinweg, zumal ich noch die Staubsaugergeschichte im Hinterkopf hatte.

Als aber unsere Katze einen Kratzbaum bekam (diese Ehre hatte noch keine unserer Katzen vor ihr), weil die Firma Schlecker günstige anbot, und dieser nach weniger als einem halben Jahr auseinanderbrach, war ich schon sauer. Die Kratzstange aus Sisal, die die Schlafhöhle unten mit der Schlafplatte oben verband, war durch den Zug beim Kratzen samt Schraube aus dem dünnen Plastik der Schlafhöhle ausgerissen. Das war praktisch auch nicht reparabel, da das dünne Plastik auf eben diesen dünnen Bruchkanten mit dem besten Klebstoff nicht mehr halten bzw. dem Zug beim Kratzen nicht mehr standhalten würde. Die Schlafplatte oben hatte Hugo praktisch nie benutzt, was vielleicht das frühe Brechen eher erklärt – aber auch nicht gerechtfertigt – hätte.

So schrieb ich wieder eine E-Mail an Schlecker, den Fall schildernd und eigentlich schon siegessicher. Auch hier trug es sich zu, dass der Artikel nicht mehr im Sortiment war. Die anderen angebotenen Kratzbäume waren zwar auch größer, aber erheblich teurer. Die Antwort sah so aus: „Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass die allgemeine Reklamationsfrist für diesen Artikel mittlerweile überschritten ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“ Das machte mich dann doch ziemlich wütend. Wer redet hier von allgemeiner Reklamationsfrist? Ich hatte doch nicht behauptet, der Artikel wäre zerbrochen geliefert worden! Außerdem ärgere ich mich immer wieder über von den Firmen vorausgesetztes Verständnis für die Ablehnung einer Beschwerde. Sie kann höchstens darum ersuchen oder darauf hoffen, aber dafür zu danken, wo es doch sicher nicht da ist, finde ich doch ziemlich frech.

So schrieb ich wütend zurück: Die Ware wäre bestimmungsgemäß gebraucht worden, sie wäre ja schließlich nicht zum Ansehen da. Der Bruch nach der kurzen Zeit des Gebrauchs beweise die schlechte Qualität, und dafür gäbe es eben 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung nach EU-Recht. Ich erwähnte noch den Konsumentenschutz, und dass ich nichts unversucht lassen würde, um zu meinem Recht zu kommen. Siehe da. Auf einmal war die Ware gutgeschrieben, und es hieß, der Warenwert stünde nicht dafür, die Ware abholen zu lassen, sodass es uns freistünde, was wir damit tun.

Aber warum nicht gleich? Womöglich unterliegt doch viel dem Gutdünken des einzelnen Kundendienstmitarbeiters. Man sollte bei so was nie zu früh aufgeben! Ich bin schon der Meinung, es kommen nur deshalb so viele Firmen mit dem Verkauf schlechter Qualität durch, weil es vielen Menschen zu blöd oder anstrengend und aufwendig ist, um sein Recht zu kämpfen. Das sollte sich ändern. Die Kosten von Reklamationen sind für die Firmen sicher nicht zu unterschätzen, und es würde sich nicht länger lohnen, schlechte Qualität zu verkaufen, wenn jeder auf sein Recht pochen und reklamieren würde, wenn Ware defekt geliefert wird oder nach kurzer Zeit bei normalem Gebrauch kaputt geht.

Der Konsumentenschutz hält sich hier dezent zurück: Wenn es hart auf hart geht, müsste man erst beweisen, dass man die Ware bestimmungsgemäß gebraucht hat, was praktisch unmöglich ist. Es wäre für Verbraucher deshalb oft so schwierig, zu ihrem Garantierecht zu kommen, weil die wenigsten Artikel ganz offensichtlich schlechte Qualität haben. Und wie oft hört man beim Reklamieren den Spruch: ‚Außer Ihnen hat sich aber noch niemand beschwert’…

© Sarkastika

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