Zum Beispiel Dieter Althaus, MP, Freistaat Thüringen, Deutschland, 180 Tage

Zum Beispiel Dieter Althaus, MP, Freistaat Thüringen, Deutschland, 180 Tage

Da fasst sich das Mütterchen an den Kopf und kann es gar nicht glauben. Justiz kann, wenn sie nur will. Schnell Recht sprechen! Oder, wie mein alter Prof. im juristischen Seminar immer sagte: „für Recht erklären“.

Das Mütterchen, nun nach zahllosen körperlichen Angriffen durch den Ehemann in einem Seniorenstift lebend, wundert sich seit dem Gespräch mit ihrer Rechtsanwältin, dass ihr Klageverfahren zumindest ein ganzes Jahr dauern werde, wenn es überhaupt zu einer Scheidung jemals kommen würde.

Nein, nicht weil der an demenziell bedingter Paranoia leidende 94jährige oder sein nun auf Scheidung drängendes Weib mit 93 Jahren auf den abgemagerten Hüften den Löffel abgibt, bevor eine Rechtliche Würdigung eines Gerichtes erfolgen kann.

Nein, Frau Anwalt hält es nach „all meiner Erfahrung bei Gericht“ für ausgeschlossen, „dass ein Deutscher Richter, eine 93 Jährige von ihrem 94jährigen Ehemann scheiden wird“!
Deutschland!

Oh, Justitia im Nachbarland, wie hast du es doch eilig!
Die Mutter eines minderjährigen Kindes liegt noch nicht einmal 59 Tage im kühlen Grabe und schon wird in unserem, für Schifahrer und nicht nur für diese, so begehrten Urlaubsziel Nummer Eins für Recht befunden : 180 Tagessätze, zu entrichten an die Staatskasse!

Nein, es wird nicht Recht gesprochen, es wird für Recht befunden! Denn merke, du Studiosus der Juristerei, vor Gerichten gibt es keine Gerechtigkeit, lediglich ein Urteil!

Hier besteht auch kein Unterschied, ob es eine, erklärtermaßen geständige Pistensau war, die allen Pistenvorschriften zum Trotz Geisterfahrer wurde und hierdurch die Zukunft einer ganzen Familie auslöschte, oder ein kleiner Eierdieb abzustrafen ist.

Gerechtigkeit drückt sich nicht immer durch den Spruch eines Richters aus!

Althaus, Dieter, CDU, Ministerpräsident von Thüringen nietet am Neujahrstag einfach eine Schifahrerin um, weil er zum entgegenkommenden Hindernis für diese wird und nun erkennt ein Österreichischer Richter für Recht, dass Herr Althaus lediglich fahrlässig einen Menschen getötet hat und verhängt eine Geldstrafe die auf 180 Tagessätze „zu beschränken ist“.

180 Tagessätze nach nur 59 Tagen!

Ach ja, Ministerpräsident Althaus steckt mitten im Wahlkampf und dieser dauert! Von nun an gezählt, viel weniger als noch 180 Tage und da bot sich doch an, hier für ein schnelles, wenn möglicherweise auch nicht gerechtes Urteil zu sorgen.

Denn wie sagte mein alter Prof. immer? Für Recht erklären? Für Recht befinden? Zu beschließen? Ein Urteil fällen?

Das Mütterchen, welches sich nun lediglich der Gewalt ihres verwirten, vor mehr als einem halben Jahrhundert Angetrauten entziehen will und nun nach Weigerung des sehr Vermögenden die Heimkosten zu bezahlen, vor Gericht zieht, muss sich also noch gedulden!

Und das Heim muss sich auch noch gedulden.
Und überhaupt, wie läuft es eigentlich bei Gericht?

Da müssen Anträge formuliert werden. Da müssen Anträge ans Gericht gegeben werden. Da müssen Anträge gegengelesen werden. Und da müssen Gegenanträge formuliert und ans Gericht gegeben werden. Und da muss zunächst im Vorverfahren durch das Gericht die Zulässigkeit der Anträge geprüft werden.

Und das dauert halt, altes Mütterchen!

Gibt es keine Möglichkeit, ein Verfahren abzukürzen?

Ja wo denkst du hin, altes Mütterchen? Obwohl?
Könntest du dir vorstellen, in die Politik zu gehen und Wahlkampf zu betreiben? Dich möglicherweise zum Spitzenkandidaten, Kandidatin natürlich Mütterchen, einer sich Christlich nennenden Partei, die dazu noch die Kanzlerin in Deutschland stellt, aufstellen zu lassen?

Kannst du, Mütterchen? Ja worauf wartest du noch?

Halt, geht ja nicht, wir leben ja nicht in Österreich und das Scheidungsverfahren ist hier in Deutschland anhängig und nicht bei unseren sympathischen Nachbarn.

Und außerdem liegt dein verhängnisvollster Fehler ja auch nicht 59 Tage zurück, sondern mehr als ein Halbes Jahrhundert!

Schade, Mütterchen, sehr schade!

Antoine Susini im März 2009, der nicht Herrn Dieter Althaus, aber das alte Mütterchen sehr gut kennt!

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