Internetversand Teil 4 – Der Roller – Der ganz normale Wahnsinn

Internetversand Teil 4 – Der Roller

Für meine jüngste Tochter wollte ich vor kurzem einen Roller kaufen, zumal sie schon ewig mit dem ihrer Schwester fuhr. Allzu teuer sollte er nicht sein, denn im Nu wäre sie aus dem Alter herausgewachsen, wo es überhaupt noch interessant ist, Roller zu fahren. Wir wollten, zumal Sommer, ein günstiges Angebot abwarten.

Das fand sich bald in Form eines Newsletters von Schlecker Home Shopping, wo um 20 Euro ein Roller beworben wurde. So schlugen wir zu und bestellten noch ein paar Kleinigkeiten dazu, damit sich die Versandkosten eher auszahlten. Doch die Lieferung dauerte länger als gewöhnlich. Erfahrungsgemäß passiert das dann, wenn ein bestellter Artikel doch nicht lagernd ist und erst ausgebucht werden muss. So etwas wie Nachlieferungen gibt es bei Schlecker grundsätzlich nicht.

Tatsächlich, wie befürchtet und auch immer wieder erlebt, kam ein viel zu kleines Paket, der Roller war nicht dabei, auf der Rechnung ein Vermerk: Artikel vergriffen. Pech gehabt. Die Suche ging weiter. Wir wurden fündig auf der Homepage von Amazon und bestellten einen günstigen Roller mit einer angegebenen Tragkraft von 100 kg, da unsere Tochter ja schon relativ alt, für ihr Alter ohnehin groß und im übrigen stark gebaut ist. Die Alternativen waren alle bei 40 Kilo Tragkraft.

Der Roller kam, die Freude war zuerst groß, doch schnell stellte sich heraus, dass die Lenkerhöhe einfach zu klein war und das Fahren für unsere Tochter eine gebückte Haltung erforderte, die Rückenschmerzen verursachen muss (das selbe wäre übrigens auch beim Schlecker-Roller der Fall gewesen). Das Problem war nur, damit hatten wir nicht gerechnet, durch die angegebenen 100 Kilo Tragkraft hatten wir angenommen, der ausziehbare Roller müsste schon sehr hoch sein. Nun hatten die Räder des Rollers durch die Testfahrt Kratzspuren, eine Rücksendung schien nicht möglich, schon gar nicht bei Amazon, die dafür ein relativ kompliziertes Procedere anboten und bei denen es von Haus aus Kontaktschwierigkeiten gibt, wenn es mal zu Problemen kommt.

Nachdem es mir aber nicht gelang, den Roller im Bekanntenkreis zu verkaufen, beschloss ich, bei Amazon doch per E-Mail anzufragen, ob eine Rücksendung trotzdem, anhand der Umstände, möglich wäre. Das Unterfangen war zwar schon schwierig, überhaupt eine E-Mail schicken zu können, aber man schrieb zurück, es wäre kein Problem. Durch schlechte Erfahrungen und überhaupt die Art von Amazon, sehr schnell, aber nicht wirklich individuell zu antworten, war ich trotzdem sehr skeptisch, ob das gut gehen würde. Doch es ging gut! Ich folgte lediglich einem Link, der am Ende Amazon die Rücksendung des Artikels und den Grund avisierte, konnte gleich ein Etikett ausdrucken für das Rücksendepaket, das es der Firma ermöglichen würde, meine Sendung rasch und richtig zuzuordnen, E-Mail-Bestätigungen folgten, die Rücküberweisung des Betrages (noch dazu versendet Amazon ab 20 Euro versandkostenfrei) verlief prompt und reibungslos.

Immerhin war das noch gut gelaufen, aber außer Ärger hatte ich nichts gehabt, und die Suche ging weiter. Nun wussten wir wenigstens, dass wir dabei auch auf die angegebene Lenkerhöhe achten mussten. Merkwürdigerweise entdeckten wir, dass Roller in der günstigen Preisklasse mit hoher Lenkerhöhe gleichzeitig eine sehr geringe angegebene Tragkraft aufwiesen und umgekehrt. Wo bleibt hier die Logik? Ich meine, wenn ich fast 100 Kilo habe, bringt mir kaum ein Roller mit 70 oder höchstens 80 cm Lenkerhöhe etwas, und wenn ich gut 30 Kilo habe, ist ein fast einen Meter hoher Lenker nicht vonnöten, oder?

Schließlich fand ich eine Spielzeug-Firma in ebay, die Roller anbot. Um 20 Euro gab es einen mit 40 Kilo Tragkraft und einer verstellbaren Lenkerhöhe bis 90 cm (hätte gerade noch gereicht). Ich entschied mich aber für einen mit einer Höhe von 95 cm und 50 oder 60 Kilo Tragkraft um 26 Euro, Versandkosten 5 Euro. Bei mir angekommen, baute ich ihn auf, maß ihn aber zum Glück noch ab, weil er mir so kurz vorkam: und siehe da, die maximale Lenkerhöhe betrug statt 95 cm nur 80! Weiters entdeckte ich ein nachträglich angebrachtes Etikett auf der Schachtel, mit einer Angabe von 90 cm Höhe – auch falsch und schon weniger als in der Artikelbeschreibung in ebay.

Fuchsteufelswild reklamierte ich per E-Mail und belegte den Fehler mit einem Foto mit Maßband. Die Antwort kam relativ rasch: Man bedauerte den Fehler und bot an, ich möge den Roller unfrei retournieren. Doch hinter all der Freundlichkeit entdeckte ich ein paar Worte, die mich anhand meiner Erfahrungen doch stutzig machten: Nach Überprüfen des Artikels werden wir ihnen den Warenwert zurücküberweisen. Das hieß, ich bekomme zwar das Geld zurück, FALLS keine Gebrauchsspuren auf dem Roller sind, aber auf den Versandkosten bleibe ich sitzen! Und es kam kein Angebot eines Rollers in passender Lenkerhöhe!

Per E-Mail wies ich darauf hin, dass ich erstens einen Roller mit den bestellten Daten wolle und zweitens nicht gewillt sei, auf den Versandkosten sitzenzubleiben, wenn ich, wie passiert, falsche Ware bekomme. Erst mal wurde nur eine der beiden Fragen beantwortet, was eine weitere E-mail von mir erforderte, und betreffend der Versandkosten verwies man darauf, dass bei Rücksendungen grundsätzlich nur der Warenwert überwiesen würde. Und so lange ich die Ware nicht retourniere, würde gar nichts passieren.

So schrieb ich erneut, dass mich keine Schuld träfe und ich mir das deshalb nicht gefallen lassen würde. Parallel dazu schickte ich den Roller zurück und kontaktierte den Konsumentenschutz, der mir jedenfalls bestätigte, dass das Recht auf meiner Seite wäre. Von der Firma hieß es nur mehr, sie hätten keinen entsprechenden Roller in der Preisklasse, und wegen der Versandkosten würde man mit dem Chef Rücksprache halten und sich dann melden.

Natürlich meldete sich niemand, und ebenso natürlich wurde mach einiger Zeit nur der Warenwert überwiesen, im übrigen 10 Cent weniger! Stinksauer wollte ich ebay ein sogenanntes Problem melden, doch das lief auch nur darauf hinaus, dass ich wiederholt mit dem Verkäufer Kontakt aufnehme, der 14 Tage Zeit hat zu reagieren. Dann erst gäbe es die Möglichkeit, einen Verstoß eines Verkäufers zu melden. Parallel entdeckte ich, dass der Verkäufer, zumal er viele dieser Roller hatte, die Artikelbeschreibung nicht einmal abgeändert hatte und sie weiter mit falschen Daten verkaufte!

Der Verkäufer reagierte nicht, und einen Tag vor Ablauf der 14 Tage bekam ich schließlich die Versandkosten überwiesen, mit einer Entschuldigung im Text – nur 63 Cent zu wenig. Als ich schon wieder explodieren wollte, entdeckte ich schließlich, dass ich ursprünglich 63 Cent zu wenig bezahlt hatte, wegen eines Ziffernsturzes, anstatt 70 Cent hatte ich nur 07 bezahlt, ohne dass ich darauf hingewiesen worden war – was auch kaum dafürgestanden hätte. So bewertete ich den Verkäufer doch noch neutral, obwohl er eigentlich eine negative verdient hätte – und stand nach all dem Ärger wieder ohne Roller da!

Wie ich doch noch zu einem Roller kam? Es trudelte schließlich mit der Post eine Werbung von MaxiMarkt ein, mit einem Roller um 15 Euro in Aktion, passender Lenkerhöhe, aber wieder nur 40 Kilo Tragkraft. Wir beschlossen, auf die Tragkraft zu sch…, zumal sowieso die billigeren Roller alle qualitativ nicht wirklich hochwertig waren und unsere Tochter das Teil sicher nicht mehr lange fahren würde. Nun waren diese Roller im Geschäft kaum zu finden, so versteckt waren sie, dass wir schon erneut aufgeben wollten, und dann gesellte sich auch noch ein Verkäufer zu uns (WO sind sie, wenn man wirklich etwas braucht?), der uns unbedingt mit allen Mitteln das billige Teil wegen seiner ’sehr schlechten Qualität‘ ausreden und einen 100-Euro-Roller einreden wollte!

Immerhin hat der Roller bis heute gute Dienste geleistet!

Sarkastika

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