Neue Bohnen Zeitung


von Vivienne  –  September 2004



Ungewollte Verantwortung

Dieser Tage hatte ich völlig unerwartet einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft in der Post. Da ich so gut wie nie dort zu tun habe, etwaige Anfragen und Problemstellungen auf Ämtern telefonisch zu lösen versuche und ehrlich gesagt auch seit mehr als 2 ½ Jahren keinen Schritt mehr in die Bezirkshauptstadt gesetzt habe, war ich doch einigermaßen erstaunt, als ich das ausführliche Schreiben zu lesen begann. Meine Anspannung begann sich bald zu lösen, als ich erkannte, dass ich nichts angestellt hatte sondern mir im Gegenteil durch die BH eine hohe Verantwortung zuteil geworden war. „Sie wurden durch ein Zufallsverfahren ….des Geschworenen- und Schöffengesetzes… in ein Verzeichnis der Geschworenen und Schöffen aufgenommen…“ stand da schwarz auf weiß. 

Interessant, dachte ich mir nach der Lektüre. Jetzt weiß ich es also, dieses Amt kann mich treffen („…an höchstens fünf Verhandlungstagen…“), oder auch nicht („…ob Sie tatsächlich berufen werden, hängt davon ab, ob Sie vom Präsidenten des zuständigen Landes- oder Kreisgerichts… ausgelost werden…“). Diese Tätigkeit ist „…ein Ehrenamt…“ (für unbezahlte Arbeit habe ich vermutlich ein gewisses Talent!), aber Kostenersatz für Reise- oder Aufenthaltskosten steht mir auf jeden Fall zu. Mein Hauptaugenmerk richtete sich in der Folge sofort auf die Paragraphen, die aufzeigen, wenn man vom Amt des Geschworenen oder Schöffen ausgeschlossen ist. Aber Pech gehabt: Ich bin der Amtssprache mächtig, geistig und körperlich in der Lage, die Aufgabe zu erfüllen, bin mein Lebtag noch nicht straffällig geworden und stecke auch in keinem schwebenden Verfahren gegen mich…

Selbst die Altersgrenze trifft mich (noch!) nicht Und ob ich so kurzfristig in das Amt des Bundespräsidenten (auch der ist von diesem Ehrenamt befreit!) hineinwachse, halte ich für so unwahrscheinlich wie den Gewinn eines Solosechsers bei Lotto 6 aus 45. Nein, es wird den betroffenen Auserwählten kaum ein Hintertürl offen gelassen und nach der Eröffnung dieser nicht unbedingt erwünschten Ehre begann ich zu überlegen, was es wohl für Sinn macht, wenn ich oder andere Laien – denn nichts anders sind wir „Ehrenamtler“ – uns in der Gerichtsbarkeit unsere Sporen verdienen müssen. Sicher mag zutreffen, dass ein Berufsjurist in gewisser Weise im Laufe seiner Karriere etwas betriebsblind wird und die Sichtweise eines Außenstehenden manchmal durchaus hilfreich sein kann.

Das Geschworenengericht hat sich außerdem in Österreich durchaus bewährt und der Gedanke, der dahinter steht, nämlich dass das Volk selber (repräsentiert durch eine gewisse Auswahl) das Urteil fällen soll, erscheint durchaus edel und einer Demokratie würdig. Aber selber – mit einigen anderen – Zünglein an der Waage zu spielen (im wahrsten Sinn des Wortes!) – na, ein Wohlgefühl löst diese Vorstellung nicht gerade in mir aus. Schon gar nicht, nachdem mir eine Kollegin erzählt hatte, wie es ihr selber ergangen war, als sie vor ein paar Jahren als Schöffin berufen wurde. Zwei wirklich harte Verhandlungstage erwarteten die junge Frau denn das Gericht beriet über einen Mann, dem zwei Vergewaltigungen vorgeworfen wurden, eine davon begangen an einer 82jährigen (!) Frau. Keine leichte Situation gerade für eine weibliche Schöffin, seelisch teilweise an der Grenze der Möglichkeiten, da der letzte Verhandlungstag bis zur Urteilsfindung immerhin von 8:00 Uhr früh bis Mitternacht (!) dauerte.

Eines der beiden Delikte konnte dem Angeklagten schließlich nachgewiesen werden und dafür wurde er dann auch schuldig gesprochen. Ein prägendes Erlebnis, dass die Kollegin sicher nicht vergisst… Mag sein, dass man in solchen Einzelsituationen derartige „Ämter“ als kräfteraubend empfindet –  auf Juristen selber wirkt die Routine mehr und mehr öde, wie mir eine Kundin vor einigen Wochen aus der Praxis ihres Gatten, eines Staatsanwaltes aus Deutschland, zu berichten wusste. Ich persönlich vermute, dass man gerade in dieser Berufssparte besonders abstumpft, zwangsläufig, weil „Recht nun mal nicht Gerechtigkeit“ sein muss. Bisher war ich in meinem Leben einmal bei einem Gerichtsverfahren dabei, mit der Klasse als Zuseherin, vor ziemlich genau 20 Jahren. Im Fach Sozialkunde, meinte unser Professor, wäre ein Tag im Gericht nicht uninteressant, vor allem nachdem das Landesgericht auch zu Fuß nur einen Katzensprung von der Schule entfernt liegt.

Was mich – die ich mein ganzes Leben ein gewisses Faible für Gesetze, Paragraphen und Gerichtsbarkeit hatte – besonders traf in diesem Verfahren, war, dass ich feststellen  musste, dass ich die Angeklagte kannte, nicht gut, aber immerhin. Fast eine Schulkollegin, hatte sie – ein oder zwei Jahre älter als ich – ebenfalls dasselbe Gymnasium besucht. Damals lebenslustig und überdreht hatte sie gut drei Jahre später schon die Karriere eines Junkie durchgemacht und war aufgrund der Sucht schließlich auch straffällig geworden. Ihr Freund, von dem sie mittlerweile ein Kind geboren hatte, war mitverantwortlich dafür gewesen, dass sie in dieses Milieu abgesunken war. Beide waren aber mittlerweile clean und aus diesem Grund und wegen des gemeinsamen Kindes ließen sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt Milde walten. Es erfolgte ein Schuldspruch ohne Urteil, eine Art der Bewährung. Die härteste Bestrafung für ihre Fehler musste das Mädchen ohnedies an diesem bewussten Tag über sich ergehen lassen: die Scham, von früheren Bekannten oder Schulkolleginnen (Schließlich konnte nicht nur ich mich an sie erinnern!) als Angeklagte vor Gericht erkannt zu werden, stand ihr ins Gesicht geschrieben.

Mir tat sie sehr leid, ich konnte mich aber nicht aufraffen, ihr ein paar Worte zu sagen. Sie hätte wohl das Mitgefühl vielleicht auch nur als selbstgerechtes Getue oder versteckte Häme empfunden. Dieser Tag am Landesgericht hinterließ jedenfalls ein schales Gefühl bei mir. Mir ist irgendwann später einmal klar geworden, dass ich wohl zu viel Gefühl für einen Job als Jurist oder Anwalt mitbringen würde, obwohl mir die Materie durchaus gelegen wäre. Ich könnte nicht nur nicht jemanden verteidigen, der sich einer übleren Straftat schuldig gemacht hat – ich hätte andererseits auch Probleme bei Leuten, die irgendwie Opfer ihrer Umstände geworden sind. Denn ich neige dazu, auch den Menschen dahinter zu sehen, hinter seiner Fassade in seiner ganzen Verletzbarkeit. Ein Verbrecher wird schließlich nicht geboren sondern „gemacht“. Auch das Mädchen hab ich nie völlig vergessen können, ich hoffe, sie hat es geschafft wieder im Leben Fuß zu fassen. Und was meine mögliche bevorstehende Karriere als Schöffin oder Geschworene betrifft, bleibt mir wohl nur ein Stoßgebet: Auf dass dieser Krug an mir vorübergehen möge!

Vivienne

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