Die Mahnung für die bezahlte Gratis-Zeitung

Mein Mann und ich haben Ende letzten Jahres bei der ‚OÖ Rundschau‘ (Wochenzeitung, die Donnerstags erscheint) ein 2-Monats-Abo um 10 Euro abgeschlossen, automatisch endend, im voraus zu zahlen. Das Blatt war ganz informativ, wir nehmen uns ohnehin nie die Zeit, täglich Zeitung zu lesen, deshalb kam keine Tageszeitung in Frage, und immerhin enthielt es das Fernsehprogramm.

Nun trug es sich zu, dass wir gegen Ende dieser Laufzeit erfuhren, dass es bei der Rundschau interne Umstellungen geben würde: Die Zeitung würde, wie schon die seit einiger Zeit zusätzlich und gratis eingeführte Sonntagsausgabe der Rundschau, gratis sein und automatisch an jeden Haushalt zugestellt werden.

Das war keineswegs so positiv wie es klang. Man konnte damit rechnen, dass die Qualität der Zeitung nachlassen und die Werbung mehr werden würde. Dazu würde das Wochenprogramm natürlich nicht mehr dabei sein. Blöder Zeitpunkt für unser Abo also, aber immerhin würde die Qualität der Zeitung vielleicht zumindest bis Jahresende noch besser sein.

Im voraus bezahlte Beträge, hieß es, würden automatisch rückerstattet. Ich sah in unseren Unterlagen nach und erkannte, dass es sich bei uns um weniger als einen Euro handeln würde, da das Kurzabo nach der ersten Jännerwoche automatisch enden würde und es sich um einen Testaktionspreis gehandelt hatte, während die Zeitung per 1. 1. gratis werden würde, also dass eine Intervention und Rücküberweisung nicht lohnen würde.

Nun zeigte sich die donnerstags erscheinende neue Gratisrundschau als qualitativ wirklich schlecht. Die Sonntagrundschau, die schon vorher gratis gewesen und es auch geblieben war, war eindeutig noch bei weitem das bessere Blatt. Aber es hatte weiß Gott schlechtere Entscheidungen in meinem Leben gegeben, als eine Zeitung kurz zu abonnieren, die wenig später gratis werden sollte und uninteressant werden würde, also nicht weiters der Rede wert.

Nur, 2 Monate später kam eine Mahnung über die eine Woche, die das Abo im Jänner noch gelaufen war, und zwar zum Normalpreis verrechnet, aliquot für eine Woche, plus Mahnspesen! Und abzüglich der paar Cent, die wir theoretisch rückerstattet bekommen hätten sollen. Fassen wir also zusammen: Wir haben eine Zeitung abonniert, dieses Abo im voraus bezahlt, und zwar sogar noch für den Zeitraum von etwa einer Woche, in der sie auf einmal gratis geworden war (und auch umsonst, wie ich bissig bemerken musste). Auf einer Rücküberweisung zu bestehen, wäre bei dem Betrag lächerlich gewesen. Doch auf einmal kommt für diese eine Woche eine Rechnung über fast 10 Euro! Das ist die Krone der Frechheit!

Erst meine 2. E-Mail diesbezüglich brachte nach etwa 14 Tagen eine knappe Entschuldigung mit Hinweis auf einen Computerfehler. Den Computer möchte ich erst mal sehen, der selbständig Mahnungen für bereits bezahlte Zeitungen ausschickt, die noch dazu intern wieder gutgeschrieben worden waren! Es handelte sich wohl um einen voreiligen, völlig falsch denkenden Mitarbeiter eines Zeitungsverlages, mit viel Entscheidungsfreiheit, der einen Computer bediente und damit eine Lawine an unsinnigen Mahnungen lostrat, verbunden mit nicht zu verachtenden Porto-, Papier-, Druck- und Lohnkosten, zumal ich sicher nicht die einzige Betroffene war. Computer machen keine Fehler, nur die Menschen, die sie bedienen. Ich dachte, das wüsste jeder.

© Sarkastika

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