Neue Bohnen Zeitung


KRITISCH BETRACHTET
von Vivienne  –  April 2002



Rufmord der besonderen Sorte

Ruhm muss erworben werden, die Ehre hingegen braucht nur nicht verloren zu werden.“ Arthur Schopenhauer hat einerseits Recht, wenn er mit diesen Worten andeutet, dass Ruhm meist hart verdient oder erkämpft ist. Die Ehre, der gute Ruf auf der anderen Seite sind aber schneller verloren als man glaubt. Das weiß jeder, der schon einmal Opfer einer Verleumdung wurde. Während aber im normalen Leben Rufmord zumindest durch eine Zivilklage realistisch zu bekämpfen ist, steht der kleine Arbeitnehmer fast hilflos da, wenn er von einem ehemaligen Dienstgeber böswillig „ausgerichtet“ wird – obwohl das Gesetz negative Äußerungen über ehemalige Mitarbeiter „verbietet“. Denn kein Unternehmer, der so eine „schlechte Auskunft“ über einen „Anwärter“ auf einen neuen Posten bekommt, wird diesen „Anwärter“ bei einer Klage vor Gericht mit seiner Aussage unterstützen – Firmenchefs halten alle zusammen. Dagegen ist man als Betroffener machtlos – auch wenn es dabei um die eigene Existenz geht.

Lassen Sie mich ein Beispiel erzählen: Ein Großhandelsangestellter aus dem Großraum Linz, in ungekündigter Position, bewirbt sich bei einer bekannten Supermarktkette als Filialleiter. Der Mann, verheiratet und Familienvater, kann sich beim neuen Dienstgeber gut verkaufen und bekommt den Posten. Ordnungsgemäß kündigt er in seinem alten Unternehmen und erzählt ein paar Kollegen, wo er bald neu zu arbeiten anfangen wird. Einer der Kollegen erzählt das der Personalchefin und halten Sie sich fest: sie macht sich die Mühe, die zentrale Leitung der Supermarktkette anzurufen und den Mann anzuschwärzen. „Wissen Sie, der war stinkfaul, die halbe Zeit im Krankenstand, einer der nur „herunterzaht“… Und überhaupt ist sein Kreuz kaputt, der wird Ihnen keinen Griff tun und sich immer nur darauf ausreden, dass er nicht heben darf…“

Das Ende vom Lied: der Mann verliert den schon fix zugesagten Posten ohne Angabe von Gründen. Als er in der Personalabteilung seines alten Unternehmens ersucht, auf Kulanz seine Kündigung in eine einvernehmliche Trennung umzuwandeln, stößt er auf taube Ohren: „Dazu sind wir nicht verpflichtet.“ Das bedeutet, dass dem Mann, der sich nichts zuschulden kommen ließ, auch noch für sechs Wochen die Arbeitslose gesperrt wird. Job weg, sechs Wochen kein Geld vom AMS für einen Familienvater und warum? Nicht einmal aus Hass sondern nur aus dem Bedürfnis einer Vorgesetzten heraus, einen kleinen Mitarbeiter ihre Macht spüren zu lassen, wird eine Familie ernsthaft in der Existenz bedroht. Tolle Geschichte, was? Aber kein Gesetz hilft dem Mann, die Leitung der Supermarktkette wird sich hüten, etwas zu erzählen und genau dort fängt jener „blinde“ Bereich an, wo ein simpler Arbeitnehmer den Unternehmern hilflos ausgesetzt ist.

Noch eine Geschichte gefällig? Eine Frau arbeitet für eine Unternehmerin im Großraum Linz. Bedingt durch das schlechte Arbeitsklima und die vielen Überstunden wirft die Frau nach einem knappen halben Jahr das Handtuch. Man trennt sich einvernehmlich, da die Frau für dieses Entgegenkommen auf die Auszahlung der meisten Überstunden verzichtet. Bei der Abrechnung stellt die Frau fest, dass sie zu ihrem Nachteil falsch angemeldet und abgemeldet wurde. Energisch dringt sie auf eine Korrektur und droht mit der AK. Sollte man als Arbeitnehmer aber besser nicht tun: die Frau bekommt dann zwar das Geld, das ihr zusteht, aber die Unternehmerin rächt sich auf ihre Weise. Die Arbeitnehmerin findet nach einem dreiviertel Jahr Arbeitslosigkeit durch einen fingierten Anruf heraus, dass ihre Exchefin sie beinhart verleumdet: die Rede ist u.a. von Alkohol, Drogen und Sabotage an der EDV. Völlig haltlose Beschuldigungen, aber wie soll die Frau das beweisen? Keine der Firmen, bei denen sie in dem fraglichen Zeitraum beinahe eingestellt worden wäre, wird besagte Unternehmerin „verpfeifen“…

In diesem Fall sind persönlicher Hass und Geltungssucht vorrangig die Triebfedern der Verleumdung. Die Frau, die ich nicht gut aber schon längere Zeit kenne, erwägt die Hilfe der Volksanwaltschaft in Anspruch zu nehmen. Es wäre ihr zu wünschen, dass sie ihr Recht bekommt und vor allem Dingen einen anständigen Job, denn darum geht es ja wohl vorrangig… Wie würden Sie sich in so einer Situation verhalten? Selber schuld, ist in solchen Fällen zu billig und wohl auch nicht zu akzeptieren: Jeder Mensch hat ein Recht auf die Ausbezahlung des ihm zustehenden Geldes. Wer sich selbständig macht, muss sich damit auseinandersetzen bevor er andere Leute einstellt. Und um auf das erste Beispiel zurückzukommen – der Mann hatte sich nichts vorzuwerfen, die Verleumdung ist einer „Laune“ seiner Vorgesetzten entsprungen, die es genoss ihm etwas „z’fleiß“ zu tun… Der Arbeitnehmer ist Spielball der Charaktere seiner Vorgesetzten. Pech gehabt, wenn ein Chef nur schimpft und seine ehemaligen Leute schlecht macht?

So sollte es nicht sein! Gewerkschaften wie Arbeiterkammern sollten sich einmal nicht darum kümmern, ob das Personal der Lauda-Air Klo putzen muss oder nicht, sondern sich vorrangig um den Schutz des Arbeitnehmers vor „Verleumdung“ und „schlechter Nachred‘“ widmen. Es kann doch nicht sein, dass eine hoffnungsvolle Karriere wegen „persönlicher Animosität“ eines früheren Chefs den Bach hinuntergeht – wie die jener hoch qualifizierten Frau mit zwei Lehrabschlüssen im kaufmännischen Bereich, die von ihrer früheren Chefin so vernadert wurde, dass sie jetzt im Supermarkt kassieren muss. Umgekehrt disqualifiziert sich ja auch jeder Arbeitnehmer, der beim Vorstellungsgespräch seinen früheren Chef kritisiert – Fairness also auf beiden Seiten! Im übrigen: Wer Wind sät, wird (auf Dauer) Sturm ernten – das allen Chefs ins Stammbuch geschrieben, die meinen, der gute Leumund ihrer Ex-Mitarbeiter sei nichts wert! meint

Vivienne

 

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