Im Zuge der Gespräche zur Bildung einer neuen Koalitionsregierung hat sich das Thema Pensionsreform berechtigterweise als fixer Bestandteil erwiesen. Mit einem bemerkenswerten Vorschlag ließ nun SP-Chef Alfred Gusenbauer aufhorchen. Beziehern von Pensionen über der ASVG-Höchstpension sollte ein „Solidarbeitrag“ abverlangt werden.
Zu den Fakten: Die durchschnittliche Beamtenpension von EUR 2.525,- steht einer durchschnittlichen ASVG-Pension von EUR 927,- gegenüber. 25.000 pensionierte Beamte beziehen derzeit monatliche Bezüge die über der ASVG-Höchstpension von EUR 2.360,- liegen. Der Bundeszuschuß, also der Betrag mit dem die Pensionsversicherung aus Steuergeldern gestützt wird, beträgt bei ASVG-Pensionen knapp 20% während die Pensionen der Beamten mit über 60% subventioniert werden müssen.
Diese 25.000 betroffenen Pensionsbezieher machen etwa 1,2% der Gesamtpensionisten aus. Wenn man eine Pensionsreform nach sozialen wie auch solidarischen Kriterien zustandebringen will ist es sicher unabdingbar auch den Beziehern der Höchstpensionen einen entsprechenden Beitrag abzuverlangen.
Nun hat Gusenbauer offensichtlich bewußt bisher keinerlei Zahlen genannt wie ein solcher Solidarbeitrag aussehen könnte, letztendlich sollte dies Gegenstand der Verhandlungen mit dem möglichen Koalitionspartner sein. Versuchen wir doch ein Rechenbeispiel: Ein Solidarbeitrag könnte wohl als prozentueller Abschlag des Pensionsbetrages über der ASVG-Höchstpension festgelegt werden. Wenn wir nun davon ausgehen, daß der durchschnittliche Solidarbeitrag pro Pensionsbezieher bei EUR 200,- liegt würde dies eine jährliche Budgetentlastung von 70 Mio. EUR ergeben.
Zweifellos ein netter Betrag, aber nicht viel im Verhältnis zu den Summen die für eine weitreichende Pensionsreform bewegt werden sollten. Mittelfristig wird wohl eine Vereinheitlichung der Pensionssysteme notwendig sein.
Beamten-Gewerkschafter Neugebauer hat sich erwartungsgemäß bereits ablehnend zum Gusenbauer-Vorschlag zu Wort gemeldet. Wenig überzeugt hat mich der Hinweis auf den um rund 2% höheren Pensionsbeitrag der aktiven Beamten bzw. den 2,5%igen Pensionssicherungsbeitrag der pensionierten Beamten, da dieser wohl kaum den dreifachen Aufwand beim Bundeszuschuß rechtfertigt.
Der heftigsten Kritik war Gusenbauer natürlich ausgesetzt aufgrund der Forderung in bestehende Pensionen einzugreifen. Ein heikles Thema zweifellos, auf der anderen Seite stellt sich die Frage ob wir uns allzu lange Übergangsfristen wirklich leisten können. Wenn wir bei den pensionierten Beamten und als nächstes bei den bereits pragmatisierten Beamten nicht reformieren dürfen wären nur mehr Berufseinsteiger betroffen und die Pensionsreform würde frühestens 2040 greifen. Das kann es wohl kaum sein – wobei es sich bei dem angestrebten Solidarbeitrag wohl auch sicher nicht um existenzbedrohende Kürzungen handeln würde.
Ich möchte heute keinesfalls das gesamte Thema Pensionsreform abhandeln. Jeder verantwortungsvolle politische Mensch wird eingestehen müssen, daß nur nachhaltige Reformen die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems sicherstellen können. Interessant wird natürlich sein wieweit die Forderung nach Beamten-Solidarbeiträgen allfällige ernsthafte Koalitionsverhandlungen zwischen VP und SP überlebt. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob es zu solchen überhaupt kommt …
Pedro