Es gab ein Erlebnis in ebay, das großes Erstaunen bei mir auslöste, auch wenn es – Gott sei Dank – relativ schnell wieder erledigt war.
Ein Mitglied hatte 2 Samenpackerl bei mir gekauft. Nun ging aber, wie des Öfteren, keine Zahlung ein. Nach etwa 10 Tagen fragte ich, wie meist in solchen Fällen, per E-Mail höflich an, ob es bei der Zahlung etwa Probleme gäbe.
Zuerst kam keine Reaktion. 2 Tage später war dann die Zahlung da (auch gut, immerhin hatte die Mahnung dazu geführt, dass der Kunde gezahlt hatte). Wenig später kam eine E-Mail des Käufers mit den Überweisungsdaten, etwa eine weitergeleitete Bankbestätigung über die erfolgreiche Überweisung an mich, ohne eigenen Kommentar (die nachweislich NACH meiner höflichen Mahnung erfolgt war). Wozu, fragte ich mich, aber was soll‘s. – Und wieder einen Tag später kam eine weitere E-Mail des Käufers – quasi als Antwort auf meine Mahnung – Zahlung längst erfolgt!
Dieses Vorgehen erschien mir schon recht seltsam, wenn nicht kindisch: erst die Zahlung vergessen, dann nach der Mahnung zahlen, und danach schreiben: habe eh schon längst bezahlt!!! Ich verkniff mir aber eine Antwort, da es sich schließlich um einen zahlenden Kunden handelte, der beileibe nicht der einzige war, der gemahnt werden musste. Am nächsten Tag ging die Ware auf den Weg nach Deutschland, was in der Regel 2 Tage dauert.
Doch hier war die Sache noch nicht zu Ende!
9 Tage später machte der Käufer einen Fall in ebay auf, mit der Behauptung, er hätte bezahlt, jedoch die Ware nicht bekommen! Er wäre diesbezüglich mit mir in Kontakt getreten, ohne dass ich reagiert hätte. Ich könne ihn anrufen (nach Deutschland, wegen 2 Euro – Ware nachschicken kostet weniger…).
Nun war ich stinksauer, da er NICHT mit mir in Kontakt getreten war – und da er damit, nach meinem Versand den Fall zu öffnen, weniger lang gewartet hatte, als ich auf seine Zahlung hatte warten müssen!
Dazu kommt, dass jedermann, der bei mir kauft, einsehen kann, dass ich unversichert versende, und jedermann weiß, dass für unversicherte Post nicht gehaftet wird. Jedoch will das niemand glauben, weil er meint, als Kunde König zu sein. Dabei steht es jedem frei, um versicherten Versand zu bitten – was er dann auch bezahlen muss! Nur steht das bei den Kaufbeträgen niemals dafür.
Mit der Information von ebay über den geöffneten Fall kam auch allgemeine Info darüber (es war ja mein erster, und ich hatte keine Ahnung über dieses Vorgehen). So zum Beispiel, dass ich innerhalb einer gewissen Frist zu reagieren hätte und mir sonst der Kaufbetrag von meinem Konto abgebucht und dem Käufer zurückerstattet wird. Und im Falle, dass wir uns nicht einigen könnten, würde ebay eine Entscheidung treffen. So war mir schließlich klar, dass ebay in erster Linie einen Käuferschutz bietet, und deren VERkäuferschutz mehr als zweifelhaft ist.
So schien es, dass ich mit einer Nachsendung der Samen noch am besten aussteigen würde. Aber so schnell wollte ich nicht aufgeben und reagierte in ebay folgendermaßen:
Sie haben einen Fall geöffnet, OHNE mir mitzuteilen, dass Sie die Ware nicht erhalten haben – entgegen Ihrer Behauptung gegenüber ebay. Unser Kontakt bezog sich auf Ihre späte Zahlung (Kauf 7.6, Zahlung 19.6., Versand 20.6.). Unversicherter Versand war angegeben, und ich kann nicht automatisch für Verlust am Postweg haften. Reden kann man über alles – ohne gleich einen Fall aufzumachen. In der Regel dauert der Postweg 2 Werktage, Ausnahmen nicht ausgeschlossen. Für den Versand war als Adresse angegeben: *** Könnte der Briefträger damit Probleme gehabt haben? Könnte der Brief mit den Samen von jemand anderem angenommen oder irrtümlich mit Werbung entsorgt worden sein? Bis Ende nächster Woche würde ich jedenfalls noch abwarten, ob die Ware doch noch kommt.
So überrascht ich über die Sache gewesen war, so überraschend ging sie auch zu Ende. Denn am nächsten Tag, der ein Samstag war (!), bekam ich die Meldung von ebay, dass der Fall durch den Käufer geschlossen wurde, da die Ware eingegangen war. Kein Kommentar an mich erfolgte.
Aber was folgte, war eine Bewertung der Artikel / Transaktion in ebay, die jedoch den Vorfall in keinster Weise berührte. Denn Sie bestand lediglich aus der Werbung für eine Homepage (die für Heizen mit Wasser statt Öl wirbt) – wie praktisch alle seine abgegebenen Bewertungen. Das ist eigentlich in ebay – zu Recht – verboten und man kann es auf Anfrage bestimmt entfernen lassen. Jedenfalls war das ‚www.‘ ausgeschrieben wie in der Aussprache, damit dieser Umstand nicht so auffällt, da vielleicht ebay abgegebene Bewertungen auf diesen Textteil automatisch überprüft und im Vorfeld blockiert.
Anhand dieses Vorfalls verzichtete ich ausnahmsweise auf eine Gegen-Bewertung für den Käufer, gab jedoch folgenden Kommentar auf die von ihm erhaltene Bewertung ab: ‚we we we punkt erst kontakt aufnehmen komma dann fall öffnen punkt com‘…
Sarkastika